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Modul 2 - Brandschutzbeauftragtenseminar

Der Brandschutzbeauftragte ist eine Person mit einem ausreichenden technischen Verständnis und mit einer Ausbil­dung gemäß TRVB O 117, der die Aufgaben des betrieblichen Brandschutzes wahrzunehmen hat.

Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten beinhaltet das Modul 1 (BSW) und darauf aufbauend das Modul 2.

Zusätzlich sind noch erforderliche Technikseminare und zumindest ein entsprechendes Nutzungsseminar zu besuchen, sofern der Brandschutzbeauftragte in Objekten tätig ist, in denen derartige technische Brandschutzeinrichtungen vorhanden sind.

Seminardauer: 720 Minuten
Seminarvoraussetzungen: Modul 1 Ausbildung zum Brandschutzwart

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Aufbau

Innerhalb von längstens 5 Jahren hat der Brandschutzbeauftragte zumindest eine Fortbildungsveranstaltung zu besuchen, sollte diese 5 Jahresfrist verabsäumt werden erlischt die Gültigkeit des ausgestellten Brandschutzpasses und der Brandschutzbeauftragte erfüllt nicht mehr die Voraussetzungen für die Tätigkeit eines Brandschutzbeauftragten im Sinne der TRVB 119 (O).

Ein neuerlicher Besuch des Moduls 2 sowie der neuerliche Besuch der erforderlichen Brandschutztechnik- und Nutzungsseminare ist erforderlich.

Seminarinhalte Ausbildung Brandschutzbeauftragter

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